Allgemeine Geschäftsbedingungen Equi Elite Marketing
Celen-Henderickx Group BV, mit Sitz in der Lange Nieuwstraat 1H, 2260 Westerlo, Firmennummer BE0753.851.138, im Folgenden als Kemp Graphics / Marketing ( KG ) und Equi Elite Marketing ( EEM ) bezeichnet.
Definitionen:
a. Angebot: alle Angebote und Vorschläge, die von KG und EEM über ihre Website, E-Mail, Angebote und soziale Medien abgegeben werden.
b. Kunde: die Person oder das Unternehmen, das die Dienste von KG und EEM in Anspruch nehmen möchte und zu diesem Zweck einen Vertrag abschließt, für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten;
c. Dienstleistungen: die Dienstleistungen, die KG und EEM Ihnen anbieten: Webdesign, Website-Pflege, Grafikdesign, Branding, Strategie, Copywriting, soziale Medien, SEA, SEO, E-Mail-Marketing und andere Marketingstrategien;
d. Vertrag: jeder Vertrag, auf den in Artikel 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten;
e. Datum des Inkrafttretens: der Tag, an dem der Kunde das Angebot von KG und EEM annimmt und der Vertrag geschlossen wird.
f. Schriftlich: jede Mitteilung per E-Mail, gewöhnlichem Brief und Einschreiben;
g. Website: www.kempgraphics.be, www.kemp.marketing.be und www.equielitemarketing.be
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Bei der Unterzeichnung oder Annahme des Angebots von KG und EEM wählt der Kunde ein genau definiertes, vordefiniertes Paket von Dienstleistungen, wie im Angebot beschrieben.
1.2. Mit der Annahme des Angebots bzw. der Offerte und dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig zur Kenntnis genommen zu haben und damit in seinem Vertragsverhältnis mit KG und EEM an sie gebunden zu sein.
1.3. Jeder Vertrag mit KG und EEM unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sowie, falls zutreffend, allen früheren Rechtsakten.
1.4. KG und EEM werden die Dienstleistungen nach den besten Standards des Berufsstandes ausführen, wobei KG und EEM eine Ressourcenverpflichtung eingehen.
1.5. Insbesondere erkennen beide Parteien an, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgewogen und nicht missbräuchlich sind und den Vorschriften über unzulässige Klauseln im Wirtschaftsgesetzbuch vollständig entsprechen.
1.6. Die Tatsache, dass eine spezifische Vereinbarung von einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, schließt die Anwendung der übrigen Bestimmungen nicht aus.
2. Angebot, Preis und Zahlung
2.1. Die Angebote sind 30 Tage lang gültig.
2.2. KG und EEM werden für Angebote, für die kein Projektpreis erstellt werden kann, eine indikative Schätzung der Anzahl der zu erwartenden Arbeitsstunden per Kostenvoranschlag abgeben.
2.3. Andere Positionen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, sind nicht im Preis enthalten. Bei Angeboten, für die ein Projektpreis erstellt wurde, sind 2 Feedback-Runden inbegriffen. Zusätzliche Anpassungen oder Arbeiten werden zu einem Stundensatz in Rechnung gestellt. Zusätzliche Arbeitsstunden, die über die indikative Schätzung der erwarteten Arbeitsstunden hinausgehen, werden ebenfalls zum Stundensatz in Rechnung gestellt.
2.4. KG und EEM können nicht an das Angebot gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass es einen wesentlichen Fehler enthält (z.B. einen Tippfehler).
2.5. Der Kunde stellt alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung. Das Preisangebot und die informativen Lieferfristen werden auf der Grundlage dieser Informationen erstellt. Wenn sich diese Informationen als unvollständig erweisen oder wenn der Auftrag nach der Angebotsbestätigung geändert wird, können das Preisangebot und die Lieferfristen überarbeitet werden.
2.6. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind die Rechnungen innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Nichtzahlung des Restbetrags am Fälligkeitstag werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 12% pro Jahr auf diesen Betrag bis zur vollständigen Zahlung sowie eine feste Entschädigung von 10% fällig.
2.7. Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches ist, wird bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag eine erste kostenlose Mahnung verschickt. Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen, deren Frist gemäß Artikel XIX.2 WER beginnt, sind KG und EEM berechtigt, ab dem Tag nach der ersten kostenlosen Mahnung gemäß Artikel XIX.2§4 WER Verzugszinsen und Schadensersatz gemäß Artikel XIX.4 WER zu verlangen.
2.8. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei KG und EEM eingereicht werden. Die Bezahlung einer Rechnung ohne gültigen Protest innerhalb der festgelegten Frist gilt ebenfalls als Annahme der erbrachten Leistungen.
2.9. Social-Media-Pakete werden monatlich in Rechnung gestellt, andere Dienstleistungen werden nach der Lieferung in Rechnung gestellt, vorbehaltlich des Rechts von KG und EEM, einen Vorschuss von 30% zu berechnen.
2.10. Im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden behält sich KG und EEM außerdem das Recht vor, weitere Dienstleistungen auszusetzen. Außerdem gilt die Nichtzahlung als schwerwiegender Vertragsbruch, der KG und EEM berechtigt, den Vertrag auf Kosten des Kunden zu den geltenden Entschädigungssätzen (siehe Artikel 5) zu kündigen.
3. Dauer und Beendigung
3.1 Die Verträge für Social-Media-Pakete werden für einen Zeitraum von 1 Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils stillschweigend um den gleichen Zeitraum wie die ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
3.2 Wartungspakete werden für einen Zeitraum von 1 Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils stillschweigend um den gleichen Zeitraum wie die ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
4. Datenschutz
4.1. KG und EEM werden stets die korrekte Verarbeitung der ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten in Übereinstimmung mit der GDPR vom 25.05.2018 des Datenschutzes in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter www.kempgraphics.be, www.kemp.marketing und www.equielitemarketing.be finden.
4.2. KG und EEM verpflichten sich, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten.
4.3. KG und EEM ergreifen auch die notwendigen Maßnahmen, um Passwörter sicher und geheim zu halten.
5. Beendigung/Kündigung der Vereinbarung
5.1. Im Falle einer Stornierung des Auftrags vor Beginn der Dienstleistungen oder einer Kündigung des Vertrags nach Beginn der Dienstleistungen hat KG en EEM Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 30 % der Angebotssumme, zuzüglich der Vergütung für die bereits erbrachten Dienstleistungen, unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5.2. Der vorherige Punkt a. gilt nicht für Social Media-Pakete. Diese können nur bis zu 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt werden, die dann mit Ablauf der Laufzeit endet.
5.3. Im Falle einer groben Vertragsverletzung durch eine der beiden Parteien behält sich die andere Partei das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, und zwar zum gleichen Schadensersatz wie in Buchstabe a dieses Artikels vorgesehen, unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen. Als schwerwiegende Nichterfüllung gilt unter anderem die Nichtbezahlung der ausgestellten Rechnungen, die mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der bei KG und EEM üblichen Weise,
5.4. KG und EEM ist ferner berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren oder zu kündigen, ohne eine Entschädigung zu schulden: (a) im Falle des Konkurses des Kunden sowie im Falle der Auflösung oder Liquidation des Kunden, (b) im Falle der Pfändung oder der exekutiven Beschlagnahme des beweglichen oder unbeweglichen Eigentums des Kunden, (c) im Falle der Nichterfüllung oder Nichteinhaltung einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden nach einer Inverzugsetzung mit einer Regulierungsfrist von fünfzehn (15) Kalendertagen, (d) im Falle schwerwiegender Anzeichen von Betrug und/oder betrügerischer oder unrechtmäßiger Nutzung der erbrachten Dienstleistungen und/oder Produkte.
6. Haftung
6.1. Die von KG und EEM eingegangenen Verpflichtungen sind Ressourcenverpflichtungen.
6.2. KG und EEM können nicht für Fehler (auch nicht für schwerwiegende Fehler) von ihr oder ihren Beauftragten haftbar gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche Fehler oder um Fehler, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen betreffen. Gemäß Artikel 5.89§1NBW haftet and KG and EEM daher nicht für grobes Fehlverhalten oder grobes Fehlverhalten seiner Beauftragten.
6.3. Der Kunde verzichtet auf alle außervertraglichen Ansprüche gegen die Geschäftsführer und Mitarbeiter von KG und EEM, es sei denn:
- Der Verstoß steht nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags und der Schaden steht nicht im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen; und
- im Falle einer Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität oder eines Fehlers, der in der Absicht begangen wurde, Schaden zu verursachen.
6.4. Der Kunde ist für die korrekte und rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Eingaben verantwortlich, damit KG und EEM ihre Dienstleistungen korrekt erbringen kann. KG und EEM haftet daher nicht für Fehler und andere Schäden jeglicher Art, wenn der Kunde unrichtige und/oder unvollständige Informationen liefert oder die Informationen und Rückmeldungen verspätet liefert.
6.5. KG und EEM können unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn die erbrachten Leistungen nicht zu dem gewünschten Umsatz oder Ergebnis führen.
6.6. KG und EEM können nicht für geistige Eigentumsrechte an Quellmaterial oder Daten haftbar gemacht werden, die der Kunde für die Ausführung des Vertrags zur Verfügung stellt.
6.7. Sollte die Haftung von Kemp Grap KG und EEM hics dennoch beeinträchtigt sein, so ist sie nur auf direkte Schäden beschränkt und haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. Umsatzverluste, Reputationsverluste, Kundenverluste,….
6.8. Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung von KG und EEM auf den Wert des Rechnungsbetrags und besteht lediglich in einer Minderung des Preises oder gegebenenfalls und höchstens in einem Verzicht auf die ausstehende Zahlung, wobei diese Entschädigung von den Parteien als endgültige Abrechnung akzeptiert wird, um alle Konten zu schließen. Jede Preisminderung wird auf der Grundlage der Schwere der nachgewiesenen Mängel festgelegt.
6.9. Jede Reklamation bezüglich der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen muss innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab dem Datum der Leistungserbringung schriftlich oder per E-Mail an KG und EEM gesendet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung und/oder das gelieferte Produkt als vom Kunden endgültig akzeptiert und es werden keine weiteren Beschwerden berücksichtigt.
7. Rechte an geistigem Eigentum
7.1. Unsere Website, Logos, Texte, Fotos, Strategien, Namen und im Allgemeinen unsere gesamte Kommunikation sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt, die entweder uns oder unseren Lieferanten oder anderen Rechteinhabern gehören.
7.2. Unter geistigen Eigentumsrechten sind Patent-, Urheber-, Marken-, Muster- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte zu verstehen, einschließlich patentierbarer oder nicht patentierbarer technischer und/oder kommerzieller Kenntnisse, Methoden und Konzepte.
7.3. KG und EEM gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes, persönliches, nicht ausschließliches und unwiderrufliches Recht, die Produkte für persönliche Zwecke zu nutzen. Im Falle der Gestaltung einer Website werden die Rechte zur Verwaltung der Website auf den Kunden übertragen, die geistigen Eigentumsrechte an der Website selbst bleiben Eigentum von KG und EEM.
7.4. Der Kunde garantiert auch die Erlaubnis der Models, auf dem Bild zu sein, was die Porträtrechte betrifft.
8. Vereinbarungen mit Drittparteien
8.1. Für einige Dienstleistungen arbeitet KG and EEM mit Dritten zusammen (Domainname, Website-Hosting, Druckerei,…). Bei Vereinbarungen mit diesen Dritten ist KG and EEM nur als Vermittler zu betrachten. Die Zahlungen erfolgen weiterhin direkt an KG and EEM.
8.2. Im Falle eines Schadens, der auf einen Fehler dieser Dritten zurückzuführen ist und für den KG und EEM nicht haftet, beschränkt sich die Haftung daher auf die Haftung, die KG und EEM gegenüber dem Dritten geltend machen kann.
9. Höhere Gewalt
9.1. KG und/oder EEM können nicht haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage sind, den Vertrag zu erfüllen.
9.2. Wenn KG und EEM aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, behält sich KG und EEM das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten und Dienstleistungen zu bezahlen.
10. Nicht-Einstellung
10.1. Während der Laufzeit und bis 24 Monate nach Beendigung des Vertrags darf der Kunde keine Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder Unterauftragnehmer von KG und EEM oder deren Personal, das an der Ausführung des Vertrags beteiligt ist, unabhängig von ihrem Status, zum Zwecke der Anwerbung oder der direkten oder indirekten Zusammenarbeit in irgendeiner Form beschäftigen, anwerben oder direkt oder indirekt ansprechen.
10.2. Dies unter Androhung eines nicht reduzierbaren Schadensersatzes in Höhe von EUR 30.000,00 pro betroffenem Mitarbeiter oder Vorfall, unbeschadet unseres Rechts, gegebenenfalls einen höheren Schadensersatz zu fordern. Die Parteien betrachten dies als eine Schätzung des angemessenen Schadens, der sich aus einem Verstoß gegen diesen Artikel ergibt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
11.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und KG und EEM unterliegt dem belgischen Recht. Bei Streitigkeiten über den Vertrag und seine Erfüllung sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von KG und EEM zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
12. Andere Bestimmungen
12.1. Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder eines Teils davon für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar erklärt wird:
- beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags oder der übrigen Bestimmung; und
- Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um eine Bestimmung zu finden, die dem Zweck und der Absicht der unwirksamen, rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung oder eines Teils davon möglichst nahe kommt.
12.2. Das Versäumnis von KG und EEM, ihre Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht und erweitert oder verändert in keinem Fall die Rechte der anderen Partei.
12.3. Eine Vertragsänderung ist nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
12.4. Für den Fall, dass sich die Umstände ändern, die die Erfüllung des Vertrages erschweren, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag im Hinblick auf seine Anpassung oder Beendigung neu zu verhandeln, dies gemäß Artikel 5.74 NBW.
Version 19/02/2026